Weiße Rose auf Grabstein

Geerbte Immobilie verkaufen

Ein Trauerfall in der Familie ist eine große emotionale Belastung. Zusätzlich dazu müssen sich die Hinterbliebenen häufig noch mit der Erbverwaltung beschäftigen. Besonders, wenn eine Immobilie an eine Erbengemeinschaft vererbt wurde, kann es Probleme geben. Oft ist der Verkauf des Hauses oder der Wohnung die sinnvollste Lösung. Damit es nicht zum Streit kommt ist es wichtig einen unparteiischen Fachmann zu haben, der sich für alle Beteiligten fair und transparent um die Abwicklung kümmert.

Feiri Immobilien führt hierzu persönliche, individuelle Gespräche mit Ihnen und den anderen Erben. Jeder Erbberechtigte wird zeitgleich über alle Schritte informiert. Durch unsere über 45-jährige Erfahrung als Immobilienmakler in der Bodenseeregion erhalten Sie den bestmöglichen Verkaufspreis, der in der Regel deutlich über dem Verkehrswert liegt. So wird das Ergebnis hinterher nicht von einer der Parteien infrage gestellt.

Wir bestimmen den Verkehrswert des Hauses oder der Wohnung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Grundstücks und der Umgebung. Diese können wir durch jahrzehntelange Erfahrung sehr gut einschätzen. Wenn gewünscht unterstützen wir Sie bei der Besorgung der notwendigen Unterlagen. Außerdem übernehmen wir die Besichtigungen und können auf Wunsch auch stellvertretend die Notartermine für Sie wahrnehmen. Wir begleiten Sie nicht nur wie üblich bis zum Verkauf, sondern bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag, wenn das Geld auf Ihren Konten angekommen ist.

Peter Feiri

Peter Feiri

Immobilienmakler seit 1976

Einfamilienhaus

Besonderheiten des Haus- oder Wohnungsverkaufs bei Todesfall

Das Wichtigste beim Verkauf einer geerbten Immobilie ist das Vorliegen des Erbscheins. Wir geben Ihnen wenn nötig Informationen, wo und wie Sie den Erbschein erhalten können.

Gerade, wenn Sie als Erben nicht in der Nähe der geerbten Immobilie leben, oder die emotionale Belastung zu groß ist, ist es für Sie schwierig, den Verkauf zu organisieren. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess. Wir informieren und involvieren Sie dabei so viel wie Sie möchten. Wenn Sie sich nicht viel damit befassen möchten, können Sie auch ausschließlich zu den wichtigen Terminen kommen. Wenn gewünscht holen wir benötigte Informationen bei Banken und im Grundbuchamt ein. Über eine notarielle Vollmacht können wir auch die ganze Abwicklung für Sie übernehmen.

  • Persönliche, individuelle Betreuung
  • Über 45 Jahre Erfahrung
  • Regionaler Makler
  • Beste Vernetzung mit Notaren und Banken im Umkreis
  • Transparent und fair
  • Begleitung bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag
Wohnzimmer mit antiken Möbeln

Ablauf des Hausverkaufs

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Beratungsgespräch

In einem persönlichen, unverbindlichen und kostenlosen Beratungsgespräch besprechen wir Ihre Voraussetzungen und Preisvorstellungen.

Verkehrswert bestimmen

In einer Begutachtung bestimmen wir den Verkehrswert Ihrer Immobilie. Sehr häufig kann dieser durch unsere Kenntnis der örtlichen Gegebenheiten und weiterer baulicher Möglichkeiten nach oben korrigiert werden.
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Kaufabwicklung

Wir kümmern uns um die gesamte Kaufabwicklung, erstellen die Exposés, organisieren die Besichtigungen, den Verkauf und begleiten Sie zum Notar.

Nach dem Verkauf

Viele Verkäufer wissen nicht, dass mit der Unterschrift beim Notar noch nicht alles erledigt ist. Wir begleiten Sie bis zum tatsächlichen Eigentumsübertrag und bis alle Parteien das Geld wirklich auf ihrem Konto haben.

Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch

Rufen Sie uns an unter +49 7541 24004 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an immobilie@feiri.biz.

Häufig gestellt Fragen

Wie wird der Wert des geerbten Hauses ermittelt?
Eine grobe, unabhängige Ersteinschätzung des Wertes Ihrer Immobile kann die Bodenrichtwerttabelle Ihrer Stadt liefern, die Daten aus den gesammelten notariellen Verträgen enthält:

Um den tatsächlichen Wert Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung bestimmen zu können, machen wir eine Verkehrswertbestimmung. Dabei fließen folgende Faktoren in die Bewertung mit ein:

  • der aktuelle Zustand der Immobilie
  • das Grundstück – auch schwierige Grundstücke (z.B. Steilhang, ungewöhnlicher Zuschnitt)
  • die Lage und direkte Umgebung – selbst innerhalb einer Straße kann der Preis einer Immobilie dadurch beeinflusst werden
  • Möglichkeiten zu An- und Umbau an der Immobilie bzw. am Grundstück

Durch unsere langjährige Erfahrung im Bodenseekreis kennen wir die örtlichen Gegebenheiten bis ins letzte Detail und können den Verkehrswert meistens deutlich nach oben korrigieren. Dadurch haben Sie gute Chancen, beim Verkauf den Höchstpreis zu erzielen.

Was ist eine Erbengemeinschaft?
Eine Erbengemeinschaft besteht dann, wenn es mehrere Erben und keinen Alleinerben gibt. Alle Erben sind dann gleich verantwortlich und berechtigt, was die Verwendung oder den Verkauf der Immobilie betrifft.

Viele Besitzer eines Hauses oder einer Wohnung verfassen zu Lebzeiten ein Testament, in dem ihre Immobilie auf die Erben, meist die Kinder, übertragen wird. Wird der Besitz beispielsweise zu gleichen Teilen aufgeteilt, bilden alle Erben die Erbgemeinschaft. Gibt es kein Testament, werden die Erben durch die gesetzliche Erbfolge zur Erbengemeinschaft.

Kommen finanzielle Nachteile auf uns zu?
Beim Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung gibt es viele Fallen. Im Falle von geerbten Immobilien gibt es hierbei noch zusätzliche Besonderheiten.

  • Das Grundstück kann durch einen Kredit belastet sein. Diese Information mpssen Sie wissen, bevor Sie das Erbe annehmen. Wir können Sie informieren, wie sinnvoll es ist, das Darlehen zu übernehmen oder zu kündigen.
  • Die Spekulationssteuer fällt bei geerbten Immobilien nicht an.

Wir informieren Sie gerne, worauf es ankommt. Mit einer Vollmacht können wir die Informationen auch für sie zum Beispiel bei der Bank einholen.

Wer zahlt die Nebenkosten und den laufenden Hauskredit?
Kosten wie Kredit, Grundsteuer und Nebenkosten wie Wasser und Abwasser müssen durch die Erbengemeinschaft übernommen werden. Es ist deshalb immer ratsam, nicht lange um die Abwicklung zu streiten. Schwierige Fragen können gelöst werden. Wir unterstützen Sie hierbei gerne.

Wir können Sie auch bei der Kündigung laufender Verträge unterstützen. Mit Vollmacht können wir sie direkt kündigen, ansonsten informieren wir Sie, welche Verträge Sie wann kündigen müssen.

Ist es sinnvoll, die gemeinsame Immobilie schon im Trennungsjahr zu verkaufen?
Ein Verkauf der gemeinsamen Immobilie im Trennungsjahr kann sinnvoll sein, wenn sich beide Ex-Partner einig sind und z.B. Kreditraten für das nicht mehr bewohnte Haus sparen wollen. Es kann aber auch sinnvoller sein, die Scheidung abzuwarten, um zum Beispiel die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung für die vorzeitige Auflösung des Kreditvertrages am sinnvollsten zu gestalten. Gerne beraten wir Sie hier über die für Sie beste Lösung. Als Makler können wir für Sie der Koordinator zwischen Ihnen, den Anwälten, der Bank und dem Steuerberater sein.

Letztlich ist das Trennungsjahr dafür gedacht, dass die getrennten Partner ihre Entscheidung noch einmal überdenken können, bevor es zur Scheidung kommt. Sie sollten hier also keine vorschnellen Verkäufe tätigen.

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?
Kann sich die Erbengemeinschaft nicht einigen, kommt es zur Auflösung der Erbengemeinschaft zu Versteigerung kommen. In diesem Fall lässt das Gericht das Objekt bewerten und versteigert es. Diese Art des Verkaufs ist oft die teuerste Variante.
Erzielt ein Makler den höchsten Verkaufserlös für die geerbte Immobilie?
Ja, das trifft so gut wie immer zu. Durch langjährige Erfahrung ist es möglich auch schwierige Objekte oder Grundstücke mit z.B. Steilhang oder ungewöhnlichen Zuschnitten zu verkaufen. Verbunden mit einer professionellen Aufbereitung von Exposé und Anzeigen und erfolgreichen Verhandlungsstrategien haben Sie gute Chancen, beim Verkauf den Höchstpreis zu erzielen.
Was kostet es, die geerbte Immobilie zu verkaufen?
Uns ist es wichtig, dass Sie die Unterstützung erhalten, die Sie benötigen. Dazu gehört auch eine transparente Kostengestaltung.

  1. Das Erstgespräch, in dem wir Ihre Voraussetungen und Preisvorstellungen besprechen, ist natürlich kostenlos.
  2. Falls Sie nur eine Beratung zum Selbstverkauf (Verkaufsbegleitung) wünschen, vereinbaren wir weitere Gespräche individuell.
  3. Die professionelle Verkehrswertermittlung stellen wir nur in Rechnung, wenn Sie Ihre Immobilie nicht über uns verkaufen.
  4. Wenn wir Ihre Immobilie verkaufen, zahlen Sie die übliche Maklerprovision (je 3% für Käufer und Verkäufer). Tatsächlich ist es bei unseren Kunden meistens so, dass wir sie effektiv nichts kosten, da sie durch unsere Betreuung einen höheren Mehrerlös haben als sie bezahlen.
Ab wann darf die geerbte Immobilie verkauft werden?
Das Erbe muss über Testament oder Erbschein klar sein, um mit dem Verkauf zu beginnen.